eQuit.

we quit for you

Mietzinssenkung Vorlage – Schnell und unkompliziert innerhalb von 2 Minuten Formular ausfüllen ➤ für 20,50 CHF beantragen

  1. Formular ausfüllen
  2. Mietzinsherabsetzungsbegehren unterschreiben und absenden
  3. Wir drucken und versenden

Versand

Ihr Brief wird ausgedruckt und als Einschreiben versendet.

Rechtlich

Vorlagen nach Schweizer Standard.

Unterschrift

Ihre digitale Unterschrift ist rechtlich bindend.

Mietzinssenkung Vorlage Einfach, sicher und bequem mit eQuit.ch

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist im März 2025 auf 1,5 % gesunken – das eröffnet vielen Mieterinnen und Mietern in der Schweiz die Chance auf eine Mietzinssenkung145. Doch oft reagieren Vermieter nicht von sich aus. Wer von der Senkung profitieren möchte, muss selbst aktiv werden. Genau hier unterstützt dich eQuit.ch: Wir bieten dir professionelle Vorlagen für das Mietzinssenkungsbegehren, übernehmen den Druck und versenden dein Schreiben eingeschrieben – einfach, sicher und zuverlässig.

Dein Vorteil mit eQuit.ch:

  • Ausfüllbare Briefvorlage online

  • Rechtssichere Formulierung nach Schweizer Mietrecht

  • Druck & Versand per Einschreiben direkt durch uns

  • Persönlicher Service und Unterstützung


Warum hast du Anspruch auf eine Mietzinssenkung?

Der Mietzins in der Schweiz ist an den Referenzzinssatz gekoppelt. Sinkt dieser, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Reduktion deiner Miete. Voraussetzung: Dein aktueller Mietzins basiert auf einem höheren Referenzzinssatz als 1,5 %. Die Senkung kann je nach Ausgangszinssatz mehrere Prozent betragen.

Beispiel:
Basiert deine Miete noch auf dem alten Satz von 1,75 %, steht dir eine Reduktion um rund 2,91 % zu.


So funktioniert’s mit eQuit.ch

  1. Anspruch prüfen: Vergleiche den Referenzzinssatz aus deinem Mietvertrag mit dem aktuellen Satz von 1,5 %. Nutze dazu gerne einen Mietzinsrechner.

  2. Vorlage ausfüllen: Trage deine Angaben in unser Online-Formular ein.

  3. Wir erledigen den Rest: Wir drucken dein Schreiben und versenden es per Einschreiben an deine Vermieterschaft.

  4. Rechtssicher: Du erhältst eine Versandbestätigung und kannst die Antwort abwarten. Bei Bedarf unterstützen wir dich beim weiteren Vorgehen.

Hast du noch Fragen ?

Immer erst auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin

Nein, die Senkung gilt nicht rückwirkend

Du kannst innert 60 Tagen nach Versand des Begehrens die Schlichtungsbehörde einschalten