Per E-Mail kündigen?

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Per E-Mail kündigen? Warum das eine schlechte Idee ist

Die Welt wird digitaler, und es scheint naheliegend: Warum sollte man nicht einfach per E-Mail kündigen? Schneller, einfacher und umweltfreundlicher. Doch wenn es um die Kündigung von Versicherungen geht, ist die E-Mail ein riskantes Spiel.

Das grosse Problem: Der fehlende Beweis

Das grösste Manko der E-Mail ist der fehlende, rechtlich anerkannte Nachweis der Zustellung. Sie können zwar sehen, dass die E-Mail gesendet wurde, aber Sie haben keine Garantie dafür, dass sie auch wirklich beim Empfänger angekommen ist. Noch wichtiger: Sie können nicht beweisen, dass die Versicherung Ihre Kündigung zur Kenntnis genommen hat.

  • Der „Papierkorb“: Ein Serverfehler, ein überfülltes Postfach oder ein versehentlich gelöschter Spam-Ordner können dazu führen, dass Ihre Kündigung nie gelesen wird.
  • Kein Zustellnachweis: Im Gegensatz zum Einschreiben gibt es keinen Beleg, der beweist, dass die E-Mail im „Machtbereich“ der Versicherung eingegangen ist.

Was sagt das Gesetz?

In der Regel verlangen Versicherungsverträge die schriftliche Kündigung. Zwar kann eine E-Mail unter bestimmten Umständen als schriftlich gelten, aber im Streitfall müssen Sie den Zugang beweisen. Und genau da stossen Sie auf ein Problem. Vor Gericht ist ein Einschreiben mit Rückschein ein klarer, unumstösslicher Beweis. Die E-Mail-Korrespondenz hingegen kann angezweifelt werden.

Was, wenn ich keine Zeit mehr habe?

Wenn Sie die Frist bald verpassen, ist eine E-Mail immer noch besser als gar nichts. Aber Sie sollten sie nur als Notlösung betrachten.

Der beste Weg: Schicken Sie die Kündigung so schnell wie möglich zusätzlich per Einschreiben nach. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Kündigung fristgerecht ankommt und Sie den notwendigen Beweis in der Hand haben.

Bei equit.ch empfehlen wir Ihnen daher: Für Ihre Sicherheit und Ihren Seelenfrieden sollten Sie bei wichtigen Vertragskündigungen immer den klassischen, sicheren Weg über das Einschreiben wählen.

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