Kündigung von Versicherungsverträgen in der Schweiz – Was ist 2025 neu?
Das Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde ab 2022 revidiert und hat für Versicherte wichtige neue Rechte eingeführt, die seitdem 2025 weiter an Bedeutung gewinnen. Besonders für das Kündigen von Versicherungen gibt es flexiblere und klarere Regelungen:
14 Tage Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss
Neu können Versicherungsanträge innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung widerrufen werden. Das erleichtert den kurzfristigen Rücktritt vom Versicherungsvertrag, wenn sich die Situation oder Meinung schnell ändert.
Ordentliches Kündigungsrecht: Alle 3 Jahre mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit
Ab dem dritten Vertragsjahr darf eine Versicherung im Bereich „Nichtleben“ (zB Fahrzeug-, Hausrat-, Rechtsschutz- oder Privathaftpflichtversicherung) auf Ende des dritten sowie jedes folgenden Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Das gilt unabhängig von längeren Laufzeiten.
Kündigung auch per E-Mail möglich
Ein großer Fortschritt ist die Anerkennung der digitalen Kommunikation. Versicherungen können seit der VVG-Revision nicht nur schriftlich, sondern auch per E-Mail gekündigt werden. Das gilt auch für bereits laufende Verträge, nicht nur für neue.
Verlängerung der Verjährungsfrist von 2 auf 5 Jahre
Ansprüche aus Versicherungsverträgen können nun in den meisten Fällen bis zu 5 Jahre nach dem Ereignis geltend gemacht werden – länger als früher, was für Versicherte den Schutz erhöht.
Fristen und Besonderheiten bei Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen können oft mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Liegt keine Mindestvertragsdauer vor, gilt ebenfalls die Drei-Jahres-Regel.
Diese Änderungen bieten Versicherungskunden in der Schweiz mehr Freiheit und Erleichterungen beim Kündigen. Wichtig ist immer, die individuellen Vertragsbedingungen sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu prüfen, aber die gesetzlichen Vorgaben geben klare Mindeststandards vor.
Für eine erfolgreiche Kündigung lohnt es sich, möglichst rechtzeitig zu kündigen und die Kündigung schriftlich (auch per E-Mail) innerhalb der Fristen abzusenden, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden.