Wann gilt eine Kündigung als zugestellt in der Schweiz?
Eine Kündigung in der Schweiz gilt als zugestellt, wenn sie den Empfänger oder seinen Einflussbereich erreicht, sodass er Kenntnis davon nehmen konnte, nicht erst, wenn sie verschickt wurde oder der Poststempel abgelesen wird. Gilt sie als Einschreiben, gilt sie am Tag der erfolgreichen Zustellung als zugestellt, oder am ersten Tag, an