Krankenkasse kündigen in der Schweiz: Fristen, Anleitung und Vorlage
In der Schweiz können Sie Ihre Krankenkasse nicht jederzeit kündigen – es gelten strenge gesetzliche Fristen. Die Grundversicherung (KVG) hat zwei feste Kündigungstermine pro Jahr, während die Zusatzversicherung (VVG) eigenen vertraglichen Regeln folgt. Der Unterschied zwischen Kündigen und Wechseln ist zentral: Beim Wechsel muss zuerst die neue Krankenkasse Ihre Aufnahme bestätigen, bevor Sie die alte kündigen. Fehler bei der Kündigung – etwa eine verpasste Frist oder fehlende Unterschrift – können bedeuten, dass Sie ein weiteres Jahr an Ihren bisherigen Versicherer gebunden bleiben.Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Wann kann man eine Krankenkasse kündigen?
Grundversicherung (KVG)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann nur zweimal pro Jahr gekündigt werden: auf Ende Juni (Kündigung bis 31. März) und auf Ende Dezember (Kündigung bis 30. September). Diese Fristen gelten für alle rund 40 zugelassenen Krankenversicherer in der Schweiz einheitlich.
Zusatzversicherung (VVG)
Die freiwillige Zusatzversicherung unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Kündigungsfrist ist vertraglich festgelegt – meist drei Monate auf Ende Jahr. Prüfen Sie Ihre Police: Einige Versicherer haben längere Laufzeiten oder automatische Verlängerungen.
Zusammenfassung der Kündigungssituationen
- Ordentliche Kündigung Grundversicherung: Bis 31. März (auf 30. Juni) oder 30. September (auf 31. Dezember)
- Prämienerhöhung: Sonderkündigungsrecht – Kündigung innert 30 Tagen nach Erhalt des Prämienschreibens möglich
- Zusatzversicherung: Vertragliche Frist (meist 3 Monate auf Ende Jahr) – AVBs prüfen
- Wegzug aus der Schweiz: Jederzeit mit Nachweis der Abmeldung bei der Wohngemeinde
Krankenkasse wechseln: So funktioniert es Schritt für Schritt
Neue Krankenkasse auswählen
Vergleichen Sie Prämien und Leistungen mit dem offiziellen Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Beantragen Sie eine Offerte und holen Sie eine Aufnahmebestätigung ein.
Aufnahmebestätigung erhalten
Die neue Krankenkasse bestätigt Ihnen schriftlich die Aufnahme – in der Grundversicherung ist sie dazu gesetzlich verpflichtet. Ohne diese Bestätigung dürfen Sie die alte Versicherung nicht kündigen, da sonst eine Deckungslücke entsteht.
Kündigung vorbereiten
Erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit allen nötigen Angaben: Name, Adresse, Versicherungsnummer, gewünschter Kündigungstermin. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich.
Einschreiben versenden
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben an Ihre bisherige Krankenkasse. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und Trackingschein sorgfältig auf – dies ist Ihr rechtssicherer Nachweis über die fristgerechte Zustellung.
Bestätigung prüfen
Ihre alte Krankenkasse bestätigt die Kündigung schriftlich. Prüfen Sie das Austrittsdatum und bewahren Sie das Schreiben auf. Bei Unstimmigkeiten kontaktieren Sie den Versicherer umgehend.
Welche Fristen gelten bei der Kündigung der Krankenkasse?
| Situation | Frist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung (KVG) | 3 Monate auf 30. Juni oder 31. Dezember | Kündigung bis 31. März oder 30. September einreichen |
| Prämienerhöhung | 30 Tage nach Erhalt des Prämienschreibens | Sonderkündigungsrecht – gilt nur für die Grundversicherung, nicht automatisch für Zusatzversicherungen |
| Zusatzversicherung (VVG) | Vertraglich vereinbart (meist 3 Monate auf Ende Jahr) | AVBs genau prüfen; manche Verträge haben Laufzeiten bis zu 5 Jahren |
| Umzug ins Ausland | Jederzeit möglich | Abmeldebestätigung der Wohngemeinde erforderlich; auch während laufender Vertragsperiode wirksam |
Ordentliche Kündigung (KVG)
3 Monate auf 30. Juni oder 31. Dezember
Kündigung bis 31. März oder 30. September einreichen
Prämienerhöhung
30 Tage nach Erhalt des Prämienschreibens
Sonderkündigungsrecht – gilt nur für die Grundversicherung, nicht automatisch für Zusatzversicherungen
Zusatzversicherung (VVG)
Vertraglich vereinbart (meist 3 Monate auf Ende Jahr)
AVBs genau prüfen; manche Verträge haben Laufzeiten bis zu 5 Jahren
Umzug ins Ausland
Jederzeit möglich
Abmeldebestätigung der Wohngemeinde erforderlich; auch während laufender Vertragsperiode wirksam
Welche Angaben gehören in die Kündigung der Krankenkasse?
Ein korrekt ausgefülltes Kündigungsschreiben ist entscheidend. Fehlende Angaben können dazu führen, dass Ihre Kündigung nicht bearbeitet wird und Sie die Frist verpassen.
- Vollständiger Name und aktuelle Adresse
- Versicherungsnummer (finden Sie auf Ihrer Versicherungskarte)
- Kundennummer bei Ihrer Krankenkasse
- Gewünschtes Kündigungsdatum (nächstmöglicher Termin)
- Angabe, ob Grund- und/oder Zusatzversicherung gekündigt werden soll
- Handschriftliche Unterschrift (zwingend erforderlich)
Tipp: So vermeiden Sie Fehler
- ✓Lassen Sie die Kündigung von eQuit automatisch erstellen – alle Pflichtangaben sind enthalten
- ✓Prüfen Sie Ihre Versicherungsnummer auf der Krankenkassenkarte (nicht verwechseln mit AHV-Nummer)
- ✓Geben Sie bei Unklarheiten an: «Kündigung per nächstmöglichem Termin»
- ✓Unterschreiben Sie immer von Hand – eine digitale oder eingescannte Unterschrift genügt
Kündigung per Einschreiben – warum ist das wichtig?
Das Einschreiben ist in der Schweiz das einzige rechtssichere Versandmittel für Kündigungen. Bei Streitigkeiten über den rechtzeitigen Zugang müssen Sie als Versender beweisen, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingetroffen ist. Ein gewöhnlicher Brief bietet diesen Nachweis nicht. Der Einlieferungsbeleg der Post mit Datum und Tracking-Nummer ist vor Gericht als Beweismittel anerkannt.
Vorteile des Einschreibens
- • Rechtssicherer Nachweis über fristgerechten Versand und Zustellung
- • Tracking-Nummer zur Sendungsverfolgung auf post.ch
- • Zustellnachweis mit Datum – schützt vor Streitigkeiten über den Kündigungstermin
- • Wird von allen Versicherern und Gerichten als gültiger Zustellnachweis anerkannt
Wichtig: Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den Tracking-Ausdruck mindestens bis zum bestätigten Vertragsende auf. Ohne diesen Beleg können Sie im Streitfall nicht beweisen, dass die Kündigung fristgerecht abgeschickt wurde. Bei eQuit ist der Versand per Einschreiben automatisch im Service enthalten.
Beliebte Krankenkassen in der Schweiz
Häufige Fehler bei der Kündigung der Krankenkasse
Frist verpasst
Die Kündigung muss bis 31. März (auf Ende Juni) oder 30. September (auf Ende Dezember) bei der Versicherung eingetroffen sein – nicht nur abgeschickt. Planen Sie einige Tage Postlaufzeit ein.
Falsche Versicherungsnummer
Die Versicherungsnummer auf Ihrer Krankenkassenkarte muss exakt übereinstimmen. Verwechseln Sie sie nicht mit der AHV-Nummer – das führt zu Bearbeitungsverzögerungen.
Fehlende oder eingescannte Unterschrift
Viele Versicherer akzeptieren nur handschriftliche Originalunterschriften. Eine digitale Signatur oder ein Scan kann abgelehnt werden und macht die Kündigung unwirksam.
Zu lange mit dem Wechsel gewartet
Wenn Sie bis kurz vor Ablauf der Frist warten und Ihre neue Krankenkasse die Aufnahmebestätigung nicht rechtzeitig ausstellt, verpassen Sie den Termin. Beginnen Sie den Wechselprozess mindestens 6–8 Wochen vor der Frist.
Krankenkasse Kündigung Vorlage
Diese Muster-Vorlage zeigt, wie ein korrektes Kündigungsschreiben an eine Schweizer Krankenkasse aussieht. Hinweis: Die Vorlage dient ausschliesslich zu Ihrer Orientierung. Um bei Ihrer Krankenkasse rechtswirksam zu kündigen, nutzen Sie am besten den Kündigungsservice von eQuit, bei dem alle Angaben geprüft und der Versand per Einschreiben automatisch erfolgt.
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Name der Krankenkasse]
[Adresse der Krankenkasse]
[PLZ, Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung meiner Krankenversicherung – Versicherungsnummer: [Ihre Vers.-Nr.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer [Ihre Versicherungsnummer] per nächstmöglichem Termin – hilfsweise per [Datum].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsendes an die oben genannte Adresse.
Mit freundlichen Grüssen,
[Ihre handschriftliche Unterschrift]
Krankenkasse jetzt online kündigen
Mit eQuit kündigen Sie Ihre Krankenkasse in nur drei Schritten – komplett online, rechtssicher und ohne Papierkram.
Formular ausfüllen
Geben Sie Ihre Daten und Versicherungsinformationen in unser Online-Formular ein. Alle nötigen Felder sind klar beschriftet.
Digital unterschreiben
Unterschreiben Sie direkt auf Ihrem Smartphone oder Computer – rechtsgültig und sicher. Kein Ausdrucken nötig.
Versand per Einschreiben
Wir versenden Ihre Kündigung per Einschreiben an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten Tracking und Bestätigung.
Einmalig CHF 14.50 – inkl. Einschreiben
Weitere Ratgeber
Häufig gestellte Fragen zur Krankenkassenkündigung
Kann ich meine Krankenkasse jederzeit kündigen?
Nein, die Grundversicherung (KVG) kann nur auf Ende Juni oder Ende Dezember gekündigt werden – mit einer Frist von drei Monaten (also bis 31. März bzw. 30. September). Für die Zusatzversicherung (VVG) der CSS oder anderer Krankenkassen gelten vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen.
Wie lange dauert die Kündigung der Krankenkasse?
Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung wird mit dem Ablauf der Kündigungsfrist wirksam. Kündigen Sie bis zum 31. März, endet die Versicherung am 30. Juni. Bei Kündigung bis 30. September endet sie am 31. Dezember. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?
Nein, beim Wechsel der Krankenkasse müssen Sie keinen Grund angeben. Weder die Grundversicherung noch die Zusatzversicherung verlangen eine Begründung. Sie teilen lediglich mit, dass Sie den Vertrag per nächstmöglichem Termin kündigen.
Was passiert mit der Krankenkasse beim Arbeitgeberwechsel?
Ein Arbeitgeberwechsel hat in der Schweiz keinen Einfluss auf Ihre Krankenversicherung. Anders als in Deutschland gibt es hier keine betriebliche Krankenversicherung. Ihre Kündigungsfristen bleiben unverändert. Sie können unabhängig vom Job kündigen oder wechseln.
Kann ich meine Krankenkasse online kündigen?
Ja, über Plattformen wie eQuit.ch können Sie Ihre Krankenkasse komplett online kündigen. Das Kündigungsschreiben wird automatisch erstellt, Sie unterschreiben digital und der Versand per Einschreiben erfolgt vollautomatisch. Alle namhaften Schweizer Krankenkassen wie Sanitas oder SWICA akzeptieren solche Kündigungen.
Brauche ich für die Kündigung zwingend ein Einschreiben?
Für die Grundversicherung (KVG) ist ein Einschreiben gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Bei der Zusatzversicherung (VVG) verlangen viele Versicherer wie Helsana oder Assura sogar explizit den Nachweis des rechtzeitigen Zugangs. Nur mit einem Einschreiben haben Sie diesen Nachweis.
Welche Krankenkassen kann ich über eQuit kündigen?
Kann ich die Zusatzversicherung separat kündigen?
Ja, die Zusatzversicherung (VVG) kann unabhängig von der Grundversicherung gekündigt werden. Allerdings gelten hier die vertraglich vereinbarten Fristen – meist drei Monate auf Ende Jahr. Prüfen Sie unbedingt die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Versicherung.
Was kostet die Kündigung der Krankenkasse über eQuit?
Die Kündigung über eQuit kostet einmalig CHF 14.50, inklusive Erstellung des Kündigungsschreibens, digitaler Unterschrift und Versand per Einschreiben an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail – transparent und ohne versteckte Kosten.
Bekomme ich nach der Kündigung eine Bestätigung von eQuit?
Ja. Nachdem Ihre Kündigung per Einschreiben versendet wurde, erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung von eQuit. Zusätzlich können Sie den Sendungsstatus des Einschreibens über die Tracking-Nummer der Schweizerischen Post jederzeit online verfolgen.