Reiseversicherung kündigen in der Schweiz: Fristen, Anleitung und Vorlage
Die Reiseversicherung gehört für viele Schweizerinnen und Schweizer zum Standard, besonders bei Jahrespolicen, die bequem alle Reisen innerhalb eines Jahres abdecken. Doch nicht immer ist eine separate Reiseversicherung nötig: Premium-Kreditkarten beinhalten häufig einen umfassenden Reiseschutz, der ärztliche Notfälle und Krankenrücktransport abdeckt. Auch der Arbeitgeber kann bei Geschäftsreisen eine Deckung bieten. Wer seinen Versicherer wechseln möchte, ins Ausland zieht oder schlicht keine Reisen mehr plant, steht vor der Frage, wie die Reiseversicherung korrekt gekündigt wird. Die Gründe sind vielfältig – von der Doppelversicherung über veränderte Lebensumstände bis hin zu Lifestyle-Änderungen wie dem Übergang in den Ruhestand. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Sonderkündigungsrechte bestehen und wie Sie den Vertrag rechtssicher beenden. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Kurz zusammengefasst
Wann kann man eine Reiseversicherung kündigen?
Die Kündigung einer Reiseversicherung in der Schweiz ist an vertragliche Fristen gebunden. Anders als bei der obligatorischen Krankenversicherung gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Kündigungstermine – jeder Versicherer regelt die Modalitäten in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Es gibt jedoch mehrere typische Situationen, in denen eine Kündigung möglich ist.
Vertragsende
Die ordentliche Kündigung erfolgt auf das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei Jahrespolicen ist dies meist der 31. Dezember.
Kündigungsschreiben mindestens drei Monate vor dem Stichtag einreichen.
Jahresverlängerung
Viele Reiseversicherungen verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Prüfen Sie die automatische Verlängerungsklausel in Ihren AVB und merken Sie sich das Datum.
Umzug ins Ausland
Wer die Schweiz verlässt, benötigt in der Regel keine Schweizer Reiseversicherung mehr. Ein Umzug kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen.
Abmeldebestätigung der Wohngemeinde als Nachweis bereithalten.
Wechsel des Versicherers
Sie möchten zu einem anderen Anbieter wechseln, weil dieser bessere Leistungen oder tiefere Prämien bietet.
Neue Police erst abschliessen, wenn die Kündigung der alten bestätigt ist – Deckungslücke vermeiden.
Doppelversicherung
Deckungsumfang der bestehenden Policen vergleichen und die überflüssige Police kündigen.
Sonderkündigung
Bei Prämienerhöhungen oder wesentlichen Vertragsänderungen haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Sonderkündigung meist innert 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung einreichen.
Brauche ich überhaupt eine Reiseversicherung?
Bevor Sie eine Reiseversicherung kündigen, sollten Sie prüfen, ob Sie den Schutz tatsächlich noch benötigen. Viele Schweizerinnen und Schweizer sind doppelt versichert, ohne es zu wissen. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Deckungsarten und hilft Ihnen, fundiert zu entscheiden.
Einzelreiseversicherung
Gilt für eine konkrete Reise mit definiertem Zeitraum. Ideal für Gelegenheitsreisende, die ein- bis zweimal pro Jahr verreisen.
Jahresversicherung
Deckt alle Reisen innerhalb eines Jahres ab – meist bis zu einer bestimmten Reisedauer pro Reise (z.B. 30 oder 90 Tage).
Kreditkartenleistungen
Viele Premium-Kreditkarten beinhalten eine Reiseversicherung. Prüfen Sie, ob der Schutz ausreicht, bevor Sie eine separate Police abschliessen.
Familienversicherung
Deckt alle Familienmitglieder ab. Oft günstiger als Einzelverträge für jede Person, besonders bei Kindern, die regelmässig mitreisen.
Auslandaufenthalte
Längere Auslandaufenthalte (Work & Travel, Auslandsemester) erfordern oft spezielle Deckungen, die über eine Standard-Reiseversicherung hinausgehen.
Praxistipp: Listen Sie alle Ihre bestehenden Versicherungen und Kreditkarten auf und prüfen Sie, welche Reiseleistungen bereits abgedeckt sind. Oft stellt sich heraus, dass eine separate Reiseversicherung überflüssig ist – oder dass Sie wichtige Deckungen wie den Krankenrücktransport gar nicht haben.
Schritt für Schritt kündigen
Vertrag prüfen
Lesen Sie Ihre Versicherungspolice und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Notieren Sie Policennummer, Vertragsbeginn und die genaue Kündigungsfrist.
Frist kontrollieren
Prüfen Sie, ob eine ordentliche Kündigung auf das Vertragsende möglich ist oder ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben – etwa bei einer Prämienerhöhung oder einem Umzug ins Ausland.
Kündigung erstellen
Erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit allen erforderlichen Angaben: Policennummer, persönliche Daten und gewünschtes Kündigungsdatum. Nutzen Sie eQuit für eine fehlerfreie Erstellung.
Per Einschreiben versenden
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben an Ihre Versicherung. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg mit Tracking-Nummer bis zur Kündigungsbestätigung auf.
Bestätigung sichern
Prüfen Sie die schriftliche Kündigungsbestätigung auf das korrekte Austrittsdatum und bewahren Sie das Dokument mit Ihrer Versicherungsdokumentation auf.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die Kündigungsfristen variieren je nach Situation. Während die ordentliche Kündigung an das Vertragsende gebunden ist, gelten für Sonderkündigungen kürzere Fristen. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Fristen. Massgeblich sind jedoch immer die individuellen Vertragsbedingungen Ihres Versicherers.
| Situation | Typische Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate auf Vertragsende (meist 31.12.) | AVB prüfen; Schreiben bis 30.09. einreichen |
| Automatische Verlängerung | Vor dem Verlängerungsdatum (meist 30.09.) | Stichtag in der Police nachschlagen |
| Prämienerhöhung | In der Regel 30 Tage nach Mitteilung | Sonderkündigungsrecht – schriftlich geltend machen |
| Umzug ins Ausland | Jederzeit mit Abmeldebestätigung | Abmeldebescheinigung der Wohngemeinde beifügen |
| Doppelversicherung | Auf das Vertragsende | Nachweis der bestehenden Deckung bereithalten |
| Vertragsänderung | In der Regel 14–30 Tage nach Mitteilung | Ausserordentliches Kündigungsrecht bei wesentlichen Änderungen |
Ordentliche Kündigung
3 Monate auf Vertragsende (meist 31.12.)
AVB prüfen; Schreiben bis 30.09. einreichen
Automatische Verlängerung
Vor dem Verlängerungsdatum (meist 30.09.)
Stichtag in der Police nachschlagen
Prämienerhöhung
In der Regel 30 Tage nach Mitteilung
Sonderkündigungsrecht – schriftlich geltend machen
Umzug ins Ausland
Jederzeit mit Abmeldebestätigung
Abmeldebescheinigung der Wohngemeinde beifügen
Doppelversicherung
Auf das Vertragsende
Nachweis der bestehenden Deckung bereithalten
Vertragsänderung
In der Regel 14–30 Tage nach Mitteilung
Ausserordentliches Kündigungsrecht bei wesentlichen Änderungen
Wichtig: Die genauen Fristen sind vertraglich vereinbart und können je nach Versicherer und Produkt abweichen. Die hier genannten Angaben dienen als typische Richtwerte. Lesen Sie immer Ihre persönlichen AVB und kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren Versicherer.
Beliebte Reiseversicherungen in der Schweiz
In der Schweiz bieten über 20 Versicherer Reiseversicherungen an. Hier finden Sie eine Übersicht der verfügbaren Anbieter in unserer Datenbank. Wählen Sie Ihren Versicherer aus, um die Kündigung direkt online zu erstellen.
ACS Reisesicherung
Spezialist für Reise- und Gesundheitsschutz im Ausland
Allianz Travel
Globaler Reiseversicherungsschutz mit 24h-Notfallhilfe weltweit
Aquilana
Schweizer Reiseversicherung mit individueller Deckung
AXA
Reiseversicherung mit Rund-um-die-Uhr-Assistance
Baloise
Reiseschutz mit einfacher Online-Verwaltung
CSS
Reise- und Gesundheitsschutz mit Medizindienst
ERV
Europäische Reiseversicherung – Marktführerin in Europa
Europ Assistance
Globale Notfallhilfe und Reiseversicherung
Galenos
Spezialisierte Reise- und Krankheitskostenversicherung
Generali
Reiseversicherung mit erweitertem Schutzpaket
Groupe Mutuel
Reiseschutz als Zusatz zur Krankenversicherung
HanseMerkur
Reiseversicherung mit langjähriger Erfahrung
Helvetia
Reiseschutz mit einfacher Vertragsverwaltung
Innova Holding
Regionale Reiseversicherung mit persönlichem Service
Luzerner Hinterland
Lokale Reiseversicherung mit individueller Beratung
Mobiliar
Reiseversicherung als Baustein im Versicherungspaket
ÖKK
Reiseschutz als Ergänzung zur Grundversicherung
Rhenusana
Spezialisierte Reise- und Gesundheitsversicherung
Smile
Online-Reiseversicherung mit transparenten Konditionen
Sodalis
Schweizer Versicherung mit Reisebaustein
TCS
Reise- und Fahrzeughilfe in der ganzen Schweiz
VCS
Reiseversicherung mit Fokus auf Mobilität
Visana
Reiseschutz als Zusatz zur Krankenversicherung
Zurich
Reiseversicherung mit weltweiter Assistance
Doppelversicherung vermeiden
Eine der häufigsten Ursachen für unnötige Reiseversicherungsprämien ist die Doppelversicherung: Der Versicherte zahlt für eine Deckung, die er bereits über eine andere Quelle hat. Die folgenden Überschneidungen treten in der Praxis besonders oft auf.
Kreditkarten-Reiseschutz
Viele Premium- und Travel-Kreditkarten beinhalten eine Reiseversicherung, die ärztliche Notfälle, Assistanz und sogar Annullierungskosten abdeckt. Prüfen Sie die Kartenbedingungen – oft ist der Schutz ausreichend für Standardreisen.
Arbeitgeber-Reiseversicherung
Einige Arbeitgeber bieten eine Gruppenversicherung für Geschäftsreisen an. Bei beruflich veranlassten Reisen sind Sie möglicherweise bereits vollumfänglich abgedeckt.
Hausratversicherung mit Reisebaustein
Viele Schweizer Hausratversicherungen enthalten einen Auslandsschutz für persönliche Gegenstände. Eine separate Reiseversicherung kann in diesem Fall redundant sein.
Familienpolice
Wenn ein Familienmitglied eine Jahres-Reiseversicherung hat, die alle Familienangehörigen einschliesst, braucht nicht jedes Mitglied eine eigene Police.
So erkennen Sie Doppelversicherungen
- • Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte auf Reiseleistungen
- • Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Gruppen-Reiseversicherung für Geschäftsreisen
- • Kontrollieren Sie Ihre Hausratversicherung auf einen allfälligen Auslandsschutz
- • Stellen Sie fest, ob in der Familie bereits eine Familienpolice existiert
Häufige Fehler vermeiden
Bei der Kündigung einer Reiseversicherung passieren typische Fehler, die zu Verzögerungen oder automatischen Verlängerungen führen. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die häufigsten Fallstricke und die jeweils empfohlene Vorgehensweise.
Musterkündigung
Diese Muster-Vorlage zeigt, wie ein korrektes Kündigungsschreiben an einen Schweizer Reiseversicherer aussieht. Hinweis: Die Vorlage dient ausschliesslich zu Ihrer Orientierung und ist nicht als Download gedacht. Für eine rechtswirksame Kündigung empfehlen wir den automatisierten Service von eQuit.
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Name der Versicherung]
[Adresse der Versicherung]
[PLZ, Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung meiner Reiseversicherung – Policennummer: [Ihre Policen-Nr.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Reiseversicherungsvertrag mit der Policennummer [Ihre Policennummer] per nächstmöglichem Termin – hilfsweise per [Datum].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich mit Angabe des Vertragsendes an die oben genannte Adresse.
Mit freundlichen Grüssen,
[Ihre handschriftliche Unterschrift]
Reiseversicherung online kündigen
Mit eQuit kündigen Sie Ihre Reiseversicherung in nur drei Schritten – komplett online, rechtssicher und ohne Papierkram.
Dokument automatisch erstellen
Geben Sie Ihre Daten und Versicherungsinformationen ein. Das Kündigungsschreiben wird automatisch mit allen Pflichtangaben generiert.
Einschreiben & Versandnachweis
Wir versenden Ihre Kündigung per Einschreiben an Ihren Versicherer. Sie erhalten Tracking-Nummer und Versandbestätigung.
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Einmalig CHF 14.50 – inkl. Einschreiben
Häufige Fragen
Kann ich meine Reiseversicherung jederzeit kündigen?
Nicht jederzeit. Die ordentliche Kündigung ist in der Regel auf das Ende der Vertragslaufzeit möglich, meist auf den 31. Dezember mit einer Frist von drei Monaten. Ausserordentliche Kündigungsrechte bestehen bei Prämienerhöhungen, wesentlichen Vertragsänderungen oder einem Umzug ins Ausland. Prüfen Sie Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die genauen Fristen.
Was passiert bei einer Jahrespolice?
Eine Jahres-Reiseversicherung verlängert sich in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate vor dem Vertragsende. Wenn Sie die Police nicht mehr benötigen, müssen Sie aktiv kündigen – sonst wird die Prämie für das Folgejahr abgebucht.
Brauche ich nach der Kündigung sofort eine neue Versicherung?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie regelmässig verreisen, sollten Sie eine neue Police abschliessen, bevor die alte endet, um eine Deckungslücke zu vermeiden. Wenn Sie nur gelegentlich reisen oder bereits über eine Kreditkarte oder den Arbeitgeber Reiseschutz haben, können Sie auf eine separate Police verzichten.
Welche Leistungen übernimmt meine Kreditkarte?
Viele Premium- und Travel-Kreditkarten beinhalten eine Reiseversicherung, die ärztliche Notfälle, Krankenrücktransport, Assistanz und teils Annullierungskosten abdeckt. Der Umfang variiert je nach Karte. Prüfen Sie die Kartenbedingungen sorgfältig: Manche Karten verlangen, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde, damit der Versicherungsschutz greift.
Kann ich meine Reiseversicherung online kündigen?
Ja, über Plattformen wie eQuit.ch können Sie Ihre Reiseversicherung vollständig online kündigen. Das Kündigungsschreiben wird automatisch erstellt, Sie unterschreiben digital und der Versand per Einschreiben erfolgt automatisch an Ihren Versicherer.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Kündigung?
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Kündigung wird zum vertraglich vereinbarten Termin wirksam – meist auf Ende des Versicherungsjahres. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Austrittsdatum.
Was passiert bei einer bereits gebuchten Reise?
Wenn Sie eine Reise gebucht haben, die über das Vertragsende hinausgeht, prüfen Sie, ob der Versicherungsschutz bis zum Rückreisedatum gilt. Bei einer Jahrespolice ist die Reise normalerweise gedeckt, wenn sie vor dem Vertragsende angetreten wurde. Bei einer Einzelreiseversicherung gilt der Schutz nur für die konkrete Reise.
Welche Unterlagen brauche ich für die Kündigung?
Sie benötigen Ihre Versicherungspolice mit der Policennummer, Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) und das gewünschte Kündigungsdatum. Bei einer Sonderkündigung benötigen Sie zusätzlich den Nachweis des Kündigungsgrunds – etwa die Abmeldebestätigung der Wohngemeinde bei einem Umzug ins Ausland.
Wie bekomme ich eine Kündigungsbestätigung?
Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Kündigung sendet der Versicherer eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsende. Wenn Sie die Kündigung per Einschreiben versenden, haben Sie zusätzlich einen Versand- und Zustellnachweis der Schweizerischen Post als Beweismittel.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja, ein Wechsel zu einer anderen Versicherung ist jederzeit auf das Vertragsende möglich. Kündigen Sie Ihre alte Police und schliessen Sie zeitgleich eine neue ab, um eine Deckungslücke zu vermeiden. Vergleichen Sie vor dem Wechsel die Leistungen, Selbstbeteiligungen und Prämien verschiedener Anbieter.
Praxisbeispiele
Vier typische Schweizer Beispiele zeigen, warum und wie eine Reiseversicherung gekündigt wird – und welche Lösung sich in der Praxis bewährt hat.
Vielreisender Geschäftsreisender
Herr K. hat sowohl eine private Jahres-Reiseversicherung als auch Reiseschutz über seinen Arbeitgeber. Er zahlt doppelt für eine Deckung, die bei Geschäftsreisen ohnehin vom Arbeitgeber abgedeckt ist.
Kündigung der privaten Jahrespolice, sofern die private Reisen ausschliesslich beruflich erfolgen. Für private Reisen kann eine Einzelreiseversicherung bei Bedarf abgeschlossen werden.
Junges Paar mit Doppeldeckung
Frau M. und Herr L. haben jeweils eine eigene Reiseversicherung und zusätzlich eine Premium-Kreditkarte mit inkludiertem Reiseschutz. Drei Policen für denselben Zweck.
Beide Einzelverträge kündigen, wenn der Kreditkartenschutz ausreicht. Alternativ eine gemeinsame Familien-Jahrespolice abschliessen, die günstiger ist als zwei Einzelverträge.
Familie beim Versichererwechsel
Familie B. ist unzufrieden mit dem Service ihres aktuellen Reiseversicherers und möchte zu einem anderen Anbieter wechseln, hat aber eine Jahrespolice mit automatischer Verlängerung.
Ordentliche Kündigung zum Vertragsende einreichen, gleichzeitig neue Police abschliessen. Kündigungsfrist von drei Monaten beachten und den Wechseltermin koordinieren.
Auswanderin nach Spanien
Frau S. zieht dauerhaft nach Spanien und benötigt ihre Schweizer Reiseversicherung nicht mehr. Der Vertrag hat sich automatisch um ein Jahr verlängert.
Sonderkündigung mit Abmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde einreichen. Die Versicherung muss die Kündigung ausserordentlich akzeptieren, wenn der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird.
Weitere Ratgeber
Schweizer Kündigungsservice – Unsere Ratgeber werden von der eQuit Redaktion gepflegt und regelmässig aktualisiert. Wir helfen Schweizerinnen und Schweizern, Verträge einfach, rechtssicher und online zu kündigen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Letzte Aktualisierung: 28.06.2026.