Hausratversicherung kündigen in der Schweiz: Fristen, Anleitung und Vorlage

Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut – von Möbeln über Elektronik bis zu persönlichen Gegenständen – gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch und andere Risiken. In der Schweiz ist sie zwar nicht obligatorisch, aber für die meisten Mieter und Eigentümer unverzichtbar. Dennoch gibt es gute Gründe, die Hausratversicherung zu kündigen: ein Umzug in eine kleinere Wohnung mit tieferer Versicherungssumme, ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters oder die Zusammenlegung mehrerer Policen bei einem Versicherer für einen Kombirabatt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Angaben in die Kündigung gehören, wie Sie Fehler vermeiden und warum der Versand per Einschreiben die sicherste Methode ist.Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

eQuit Redaktion – Schweizer Kündigungsservice
Letzte Aktualisierung: 19.06.2026

Wann kann man eine Hausratversicherung kündigen?

Die Kündigung einer Hausratversicherung in der Schweiz ist an bestimmte Fristen und Voraussetzungen gebunden. Anders als bei der obligatorischen Krankenversicherung gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Kündigungstermine – jeder Versicherer regelt die Modalitäten in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Es gibt jedoch mehrere typische Kündigungssituationen.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt auf das Ende der Vertragslaufzeit, meist auf den 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, sodass Ihr Schreiben spätestens am 30. September beim Versicherer eintreffen muss.

Sonderkündigungsrechte

Bei einer Prämienerhöhung, nach einem Schadenfall oder bei einem Umzug mit verändertem Risikoprofil besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Frist dafür ist kürzer – meist 14 bis 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung.

Zusammenfassung

  • Ordentliche Kündigung: Drei Monate auf Vertragsende – meist per 31. Dezember (Kündigung bis 30. September)
  • Prämienerhöhung: Sonderkündigungsrecht innert 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung
  • Umzug: Neues Risikoprofil kann Sonderkündigungsrecht auslösen; Adressänderung ist Pflicht
  • Schadenfall: Ausserordentliches Kündigungsrecht für beide Parteien nach Schadenerledigung
  • Auswanderung: Jederzeit mit Abmeldebestätigung der Wohngemeinde

Hausratversicherung kündigen: Schritt für Schritt

1

Police prüfen

Lesen Sie Ihre aktuelle Police und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Notieren Sie Versicherungsnummer, Vertragsbeginn und die genaue Kündigungsfrist.

2

Kündigungsfrist kontrollieren

Kontrollieren Sie, ob eine ordentliche Kündigung möglich ist oder ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben – etwa nach einer Prämienerhöhung oder einem Umzug. Bei Unsicherheit: «per nächstmöglichem Termin» formulieren.

3

Neue Versicherung wählen

Vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter und schliessen Sie vor der Kündigung eine neue Police ab. So vermeiden Sie eine Deckungslücke zwischen den Verträgen.

4

Kündigung erstellen

Erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben mit allen erforderlichen Angaben: Policennummer, persönliche Daten und gewünschtes Kündigungsdatum. Nutzen Sie eQuit für eine fehlerfreie Erstellung.

5

Einschreiben versenden

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben an Ihre Versicherung. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg mit Tracking-Nummer mindestens bis zur Kündigungsbestätigung auf.

6

Bestätigung aufbewahren

Prüfen Sie die schriftliche Kündigungsbestätigung auf das korrekte Austrittsdatum und bewahren Sie das Dokument mit Ihrer Versicherungsdokumentation auf.

Welche Fristen gelten bei der Kündigung der Hausratversicherung?

Die Kündigungsfristen variieren je nach Situation. Während die ordentliche Kündigung an das Vertragsende gebunden ist, gelten für Sonderkündigungen kürzere Fristen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Ordentliche Kündigung

Frist

3 Monate auf Vertragsende (meist 31.12.)

Hinweis

Kündigung bis 30. September einreichen; AVB prüfen

Prämienerhöhung

Frist

30 Tage nach Erhalt der Prämienerhöhungsmitteilung

Hinweis

Sonderkündigungsrecht – Anbieter muss schriftlich informieren

Wohnungswechsel / Umzug

Frist

30 Tage nach Meldung der neuen Adresse

Hinweis

Wenn die Prämie aufgrund des Umzugs steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht

Nach Schadenfall

Frist

14–30 Tage nach Schadenerledigung

Hinweis

Ausserordentliches Kündigungsrecht für beide Parteien

Auswanderung / Wegzug aus der Schweiz

Frist

Jederzeit mit Nachweis möglich

Hinweis

Abmeldebestätigung der Wohngemeinde erforderlich

Welche Angaben gehören in die Kündigung?

Ein vollständiges Kündigungsschreiben verhindert Rückfragen und Verzögerungen. Folgende Angaben müssen zwingend enthalten sein:

  • Vollständiger Name (gemäss Versicherungspolice)
  • Aktuelle Adresse
  • Policennummer oder Versicherungsscheinnummer
  • Vertragsnummer (falls abweichend)
  • Gewünschtes Kündigungsdatum
  • Handschriftliche Unterschrift

Tipp: Policennummer finden

Ihre Policennummer finden Sie auf:

  • Der Versicherungspolice (Deckungsblatt)
  • Der letzten Jahresprämienrechnung
  • Ihrem Online-Kundenportal (z.B. myAXA, MySmile)
  • Auf der Kundenkorrespondenz Ihres Versicherers

Umzug und Hausratversicherung

Ein Umzug innerhalb der Schweiz hat direkte Auswirkungen auf Ihre Hausratversicherung. Sie sind verpflichtet, die neue Adresse und die veränderten Wohnverhältnisse Ihrem Versicherer zu melden. Der Versicherer prüft das neue Risikoprofil und passt die Versicherungssumme sowie die Prämie entsprechend an.

Adressänderung ist Pflicht

Melden Sie Ihre neue Adresse umgehend. Der Versicherer benötigt die genaue Wohnfläche, die Anzahl Zimmer und das Stockwerk für die Risikobeurteilung.

Mögliche Prämienänderung

Bei höherer Wohnfläche oder einem teureren Gebäude kann die Prämie steigen. Bei einer deutlichen Erhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 30 Tagen.

Praxisbeispiel: Familie Meier zieht von einer 3.5-Zimmer-Wohnung in Zürich in ein Einfamilienhaus im Aargau. Die Versicherungssumme steigt, weil der Hausrat im grösseren Objekt mehr wert ist. Gleichzeitig sinkt das Risikoprofil, da Einfamilienhäuser statistisch weniger Einbruchsschäden haben als Stadtwohnungen. Die Nettoprämie kann je nach Einzelfall steigen oder sinken.

Tipp: Nutzen Sie den Umzug als Anlass für einen Versicherungs-Check. Vergleichen Sie mehrere Anbieter und profitieren Sie von günstigeren Konditionen oder besseren Leistungen am neuen Wohnort.

Kündigung per Einschreiben

Das Einschreiben ist in der Schweiz die einzige rechtssichere Versandmethode für Kündigungen. In der Schweizer Rechtspraxis trägt der Versender die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung. Ein gewöhnlicher A-Post-Brief oder eine E-Mail genügen diesem Beweiserfordernis nicht – nur der Einlieferungsbeleg der Schweizerischen Post mit Datum und Tracking-Nummer wird vor Gericht als Beweismittel anerkannt.

Vorteile des Einschreibens

  • • Rechtssicherer Nachweis über fristgerechten Versand und Zustellung
  • • Tracking-Nummer zur Sendungsverfolgung auf post.ch
  • • Zustellnachweis mit Datum – bei Streitigkeiten über den Zugang entscheidend
  • • Von allen Schweizer Versicherern als gültiger Zustellnachweis anerkannt

Wichtig: Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den Tracking-Ausdruck mindestens bis zur schriftlichen Kündigungsbestätigung auf. Ohne diesen Beleg können Sie im Streitfall nicht beweisen, dass die Kündigung fristgerecht abgeschickt wurde. Bei eQuit ist der Versand per Einschreiben automatisch im Service enthalten – inklusive Tracking-Nummer und Versandbestätigung per E-Mail.

Beliebte Hausratversicherungen in der Schweiz

Häufige Fehler bei der Kündigung der Hausratversicherung

Falsche Kündigungsfrist

Viele Versicherte verpassen die ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Rechnen Sie vom Vertragsende zurück und planen Sie einige Tage Postlaufzeit ein.

Policennummer fehlt

Ohne Policennummer kann der Versicherer Ihre Kündigung nicht zuordnen. Die Nummer steht auf Ihrer Police oder auf der letzten Prämienrechnung.

Fehlende Unterschrift

Eine Kündigung ohne Unterschrift ist formell ungültig. Viele Versicherer akzeptieren nur eine handschriftliche oder qualifizierte digitale Unterschrift.

Keine Ersatzdeckung

Kündigen Sie nicht Ihre alte Versicherung, bevor die neue Police bestätigt ist. Eine Deckungslücke kann teuer werden – etwa bei einem Wasserschaden zwischen den Verträgen.

Versand zu spät

Massgebend ist das Datum des Zugangs beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels. Senden Sie Ihr Schreiben mit ausreichend Vorlauf per Einschreiben.

Hausratversicherung Kündigung Vorlage

Diese Muster-Vorlage zeigt, wie ein korrektes Kündigungsschreiben an einen Schweizer Hausratversicherer aussieht. Hinweis: Die Vorlage dient ausschliesslich zu Ihrer Orientierung und ist nicht als Download gedacht. Für eine rechtswirksame Kündigung empfehlen wir den automatisierten Service von eQuit.

[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]

[Name der Versicherung]
[Adresse der Versicherung]
[PLZ, Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung meiner Hausratversicherung – Policennummer: [Ihre Policen-Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Hausratversicherungsvertrag mit der Policennummer [Ihre Policennummer] per nächstmöglichem Termin – hilfsweise per [Datum].

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich mit Angabe des Vertragsendes an die oben genannte Adresse.

Mit freundlichen Grüssen,

[Ihre handschriftliche Unterschrift]

Hausratversicherung wechseln statt kündigen?

Eine reine Kündigung ohne neue Police macht nur Sinn, wenn Sie keine Hausratversicherung mehr benötigen – was selten der Fall ist. In den meisten Situationen ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter die bessere Wahl: Sie sparen Prämien, verbessern Ihren Versicherungsschutz oder profitieren von einem Kombirabatt.

Wechseln lohnt sich, wenn…

  • Ihr aktueller Anbieter die Prämie erhöht hat
  • Ein anderer Versicherer günstigere Konditionen bei gleicher Leistung bietet
  • Sie Hausrat mit anderen Policen (Privathaftpflicht, Rechtsschutz) bündeln wollen
  • Sie nach einem Umzug bessere Angebote am neuen Wohnort erhalten

Kündigen ohne neue Police nur, wenn…

  • Sie ins Ausland ziehen und keine Schweizer Police mehr brauchen
  • Ihre Versicherungssumme nicht mehr dem aktuellen Hausratwert entspricht
  • Sie in ein möbliertes Zimmer mit Fremdversicherung ziehen
  • Sie sämtliche Policen zu einem einzigen Anbieter transferieren

Spartipp: Viele Schweizer Versicherer wie AXA, Die Mobiliar und Zurich gewähren Kombirabatte von bis zu 20 %, wenn Sie mehrere Policen (Hausrat, Privathaftpflicht, Rechtsschutz) beim gleichen Anbieter abschliessen. Ein Wechsel kann sich allein durch diesen Rabatt lohnen.

Hausratversicherung jetzt online kündigen

Mit eQuit kündigen Sie Ihre Hausratversicherung in nur drei Schritten – komplett online, rechtssicher und ohne Papierkram.

Formular ausfüllen

Geben Sie Ihre Daten und Versicherungsinformationen in unser Online-Formular ein. Alle Pflichtangaben sind klar beschriftet.

Digital unterschreiben

Unterschreiben Sie direkt auf Ihrem Smartphone oder Computer – rechtsgültig und sicher. Kein Ausdrucken nötig.

Versand per Einschreiben

Wir versenden Ihre Kündigung per Einschreiben an Ihren Versicherer. Sie erhalten Tracking und Bestätigung.

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Einmalig CHF 14.50 – inkl. Einschreiben

Weitere Ratgeber

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherungskündigung

Kann ich meine Hausratversicherung jederzeit kündigen?

Nicht jederzeit. Die ordentliche Kündigung ist in der Regel auf das Ende der Vertragslaufzeit möglich, meist auf Ende Jahr mit einer Frist von drei Monaten. Ausserordentliche Kündigungsrechte bestehen bei Prämienerhöhungen, nach einem Schadenfall oder bei einem Umzug. Prüfen Sie Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die genauen Fristen.

Was passiert mit der Hausratversicherung bei einem Umzug?

Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz bleibt die Hausratversicherung bestehen, Sie müssen aber die neue Adresse und die neuen Wohnverhältnisse melden. Der Versicherer passt die Prämie an die neue Wohnsituation an. Ein Umzug kann auch ein Sonderkündigungsrecht auslösen, wenn der Versicherer die angepasste Prämie erhöht.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

Nein, Sie müssen keinen Kündigungsgrund angeben. Bei einer ordentlichen Kündigung genügt die schriftliche Mitteilung, dass Sie den Vertrag per nächstmöglichem Termin kündigen möchten. Nur bei ausserordentlichen Kündigungen (z.B. nach Schadenfall) müssen Sie den entsprechenden Grund nennen.

Wie finde ich meine Policennummer?

Die Policennummer oder Versicherungsscheinnummer finden Sie auf Ihrer Versicherungspolice, auf der letzten Jahresprämienrechnung oder in Ihrem Online-Kundenportal bei Ihrem Versicherer. Verwechseln Sie die Nummer nicht mit der Kundennummer.

Kann ich meine Hausratversicherung online kündigen?

Ja, über Plattformen wie eQuit.ch können Sie Ihre Hausratversicherung vollständig online kündigen. Das Kündigungsschreiben wird automatisch erstellt, Sie unterschreiben digital und der Versand per Einschreiben erfolgt automatisch an Ihren Versicherer.

Brauche ich für die Kündigung zwingend ein Einschreiben?

Rechtlich ist kein Einschreiben vorgeschrieben, es wird aber dringend empfohlen. In der Schweizer Rechtspraxis muss der Versender den rechtzeitigen Zugang der Kündigung beweisen. Nur das Einschreiben mit Einlieferungsbeleg und Tracking-Nummer der Schweizerischen Post bietet diesen rechtssicheren Nachweis.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Kündigung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Kündigung wird zum vertraglich vereinbarten Termin wirksam – meist auf Ende des Versicherungsjahres. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Austrittsdatum.

Kann ich zu einer anderen Versicherung wechseln?

Ja, ein Wechsel zu einer anderen Versicherung ist jederzeit auf das Vertragsende möglich. Kündigen Sie Ihre alte Police und schliessen Sie zeitgleich eine neue ab, um eine Deckungslücke zu vermeiden. Vergleichen Sie vor dem Wechsel die Leistungen und Prämien verschiedener Anbieter.

Was kostet die Kündigung über eQuit?

Die Kündigung über eQuit kostet einmalig CHF 14.50, inklusive Erstellung des Kündigungsschreibens, digitaler Unterschrift und Versand per Einschreiben. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit Tracking-Nummer.

Was passiert mit der Prämie nach der Kündigung?

Nach der Kündigung erhalten Sie in der Regel eine Schlussabrechnung. Bereits bezahlte Prämien für den Zeitraum nach Vertragsende werden anteilig zurückerstattet. Allfällige offene Prämien müssen bis zum Vertragsende beglichen werden.

Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?

Ja, nach einem gemeldeten Schadenfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Frist beträgt in der Regel 14 bis 30 Tage nach der Schadenerledigung. Prüfen Sie Ihre AVB für die genauen Bedingungen.

Was passiert mit Mitbewohnern oder Familienmitgliedern?

Die Hausratversicherung deckt in der Regel den gesamten Haushalt ab. Wenn Sie als Vertragsinhaber kündigen, erlischt der Versicherungsschutz für alle im Vertrag eingeschlossenen Personen. Informieren Sie Mitbewohner rechtzeitig, damit diese eine eigene Versicherung abschliessen können.